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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Bellnhausen
Fachwerkwohnhaus, das mit seiner Rückseite direkt an die Kirchhofmauer grenzt. Auf einem hohen, ebenerdigen Keller errichtet erfolgt der Zugang über die dreiseitige Treppe in das Sockelgeschoss eingetieft, die zweigeteilte Haustür und das ohne Stützen auskragende Walmvordach sind original erhalten aus der Bauzeit, die über dem Kellereingang mit 1914 angegeben ist. Typisch für die Bauzeit ist die Ausstattung der Brüstungsgefache mit Andreaskreuzen und gerundeten Ecken. Das Gebäude ist auch wegen seiner historisierenden Ernhausstruktur von baugeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |