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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Fronhausen
Erbenhausen
  • Gesamtanlage
historischer Ortskern Erbenhausen

Erbenhausen zeigt in seinem Ortsbild eine sehr charakteristische Anlage: der Ort ist in zwei deutlich voneinander getrennte Bebauungsgebiete gegliedert, die sich an den beiden Ufern der Zwester Ohm angesiedelt haben, die im Gemarkungsbereich mit einem naturnahen, hohen Baumbewuchs ausgestattet ist. In den letzten Jahrzehnten hat dann die mitten durch den Ort führende und zwischenzeitlich ausgebaute Landstraße L 3048 die Verbindung der beiden Teile noch weiter verstärkt. Demgegenüber wirkt das Backhaus, das in unmittelbarer Nähe der Landstraße angeordnet ist und etwa auf halbem Wege der beiden Ortsteile liegt, als ein wieder verbindendes Element. Auch die in ihrem historischen Aussehen erhaltene Brücke trägt zum Zusammenhalt des Ortsbildes bei.

Der insgesamt nur wenige Höfe umfassende historische Dorfkern ist hauptsächlich über die Straße Sonnbach erschlossen, die die Landstraße fast rechtwinklig kreuzt und sich als Grüner Weg nach Süden fortsetzt. Hier verläuft in Ost-West-Richtung etwa parallel zum Lauf der Zwester Ohm die Alte Dorfstraße. In Form der dicht an der Straße stehenden Wohnhäuser der Höfe Nr. 4 und Nr. 9 bildet sich hier im Ortsbild die einzige städtebaulich erlebbare Kreuzung aus.

Erbenhausen wird im Wesentlichen von drei großen Vierseithöfen geprägt. Den ältesten Kern weist der Hof Sonnbach 3 mit seinem Wohnhaus auf, dessen Ursprung als Ständerfachwerk noch in das 17. Jh. reicht. Im 18. Jh. entstanden sind die Wohnhäuser Sonnbach 7 und Alte Dorfstraße 2. Die Wirtschaftsgebäude der Höfe stammen in der Regel alle aus dem 19. und 20. Jh. An diesen Bauten ist die Qualität der handwerklichen Ausführung zu bemerken, die auf der Grundlage eines hell gebrannten Ziegelsteins in Verbindung mit Sandsteingliederungen gut gestaltete Bauwerke geschaffen hat. Eine besondere Stellung in diesem Sinne nimmt im südlichen Ortsbereich das Wohnhaus Alte Dorfstraße 7 ein, dessen detailreiche und handwerklich hochwertige Ausstattung sich aus der Bauzeit 1911 weitgehend original erhalten hat. Von großer Bedeutung für das Ortsbild ist auch der Hof Alte Landstraße 2. Er bestimmt wesentlich die Nordwestansicht des Dorfes durch seine freie Lage oberhalb des neuen Verlaufs der Landstraße.

Die denkmalgeschützte Gesamtanlage umfasst die auf der Mittelterrasse beidseits der Zwester Ohm angelegte Bebauung entlang der Alten Landstraße sowie der Straße Sonnbach. Im Verlauf derer in Nord-Süd-Richtung gliedern sich die Bereiche des Flusslaufes und der Brücke sowie das Backhaus an.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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