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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Fronhausen
Kleines giebelständiges Wohnhaus mit in Schiefer verkleideter Straßenfassade. Der nahezu ebenerdig erschlossene Bau eine Rähmkonstruktion mit leichtem Geschossversatz. Neben den breitgestellten, gebogenen Streben fällt besonders die Bauzier ins Auge: über dem mit Klötzchenfries geschmückten Rähm die durch Perlschnüre unterteilte Obergeschossschwelle, der Bundstiel mit Rosette und Figurenschnitzerei, an den Eckstielen eingearbeitete Säulen und verzierte Kopfhölzer. Der für das Ortsbild wichtige Bau ist in die 2. Hälfte des 17. Jhs. zu datieren. Als Abgrenzung der Hoffläche zur Straße eine hohe Sandsteinmauer mit aus dem 18. Jh. erhaltenen Torpfosten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |