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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Fronhausen
  • Gießener Straße 10
Wohnhaus
Flur: 16
Flurstück: 42/2

Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Fronhausen

Giebelständiges Wohnhaus als wichtiger Teil der in diesem Bereich der Gießener Straße nahezu geschlossenen Straßenrandbebauung. Fachwerkrähmkonstruktion auf niedrigem Bruchsteinsockel mit kräftig vorkragendem Obergeschoss. Zwischen den Balkenköpfen sind gekehlte Füllhölzer erkennbar. Der an der Giebelseite rechts angeordnete Eingang mit zweiteiliger Haustür und Oberlicht des 19. Jhs. Das darüber angebrachte Spitzbogenportal mit Sinnspruch und Jahreszahl 1589 gehörte zu dem ehemals auf Straßenhöhe liegenden Eingang und war unter dem Rähm platziert. Das für die Entstehungszeit des Hauses ausgesprochen moderne, im städtischen Raum gebräuchliche Gefüge ist durch Verstrebungen ausgesteift, die in der Regel als 3/4-Streben ohne Kopfholz ausgebildet sind. Im Giebel des Obergeschosses sind Kopfhölzer angebracht, die durch Flachschnitzereien verziert sind. Auffallend auch die bogenförmigen Kurzstreben in der Mittelachse. Der Anbau rechts auf neuerem Werksteinsockel stammt aus dem 19. Jh., nimmt jedoch den Geschossüberstand des Hauptbaus auf.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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