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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Fronhausen
In der Bauflucht mit den Haus-Nr. 8 - 12 stehendes Wohnhaus, das durch die gleichmäßig in drei Achsen gegliederte Giebelfassade eine prägende Rolle in der Straßenfront einnimmt. Der möglicherweise durch eine Firstdrehung veränderte Bau stammt mit seinem konstruktiven Rähmfachwerk aus dem letzten Drittel des 19. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |