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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Fronhausen
Traufständiges Wohnhaus in streng gegliederten Fachwerkformen mit vierachsiger Fensteranordnung. Das auf hohem Bruchsteinsockel aufbauende Gebäude ist wegen einer Widmung in der Brüstungsinschrift an der straßenseitigen Traufe von ortsgeschichtlicher Bedeutung: "Der Gemeinde Fronhausen zum Gedenken an die Freiherrn Gustav und Johann Schenk zu Schweinsberg 1.7.1928". Die Errichtung des Gebäudes, das in seinen Fachwerkformen auf die Bauweise um 1870 Bezug nimmt, geht auf eine Stiftung der Schenk zu Schweinsberg zurück.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |