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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Fronhausen
Städtebaulich bedeutsames Wohnhaus in der Sichtachse der Rathausstraße, weitgehend original erhaltener Rähmbau in gleichmäßiger Gliederung mit dekorativ angeordneten Andreaskreuzen in den Brüstungsfeldern und als geschosshohe Verstrebungen. Auf dem knaufbesetzten Dach mit Ziergespärre eine Wetterfahne mit Datierung 1901, in bauzeitlicher Verfassung auch noch der Zugang mit Sandsteintreppe, Geländer, Vordach und Haustür.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |