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Als Behälter einer von Westen heranführenden Wasserleitung errichtetes kleines, sandsteinernes Bauwerk im Schatten einer großen Eiche, das als Rechteckwinkel in die Böschung eingelassen ist. Die Brunnenstube, zu der zwei Stufen hinabführen, ist von einer Gittertür verschlossen, darüber die Jahreszahl 1858 eingeritzt. Der Brunnen ist Beleg für die Wasserversorgung vor der Einführung eines unterirdischen, gemeindlichen Rohrsystems zu Beginn des 20.Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |