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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Fronhausen
Am Treffpunkt dreier Straße angeordnetes Wohnhaus, das im Kern als Ständerkonstruktion wohl im frühen 17. Jh. errichtet ist. Giebelseitig Ausbildung als Rähmgefüge mit farblich abgesetzten Flachschnitzereien im Bereich der Kopfhölzer und im Giebeldreieck. Der hofseitig ebenerdig erschlossene Bau zeigt in den Traufwänden über beide Geschosse durchlaufende Langstreben. Er nimmt im Ortsbild eine besondere städtebauliche Stellung ein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |