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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Fronhausen
Giebelseitig aneinander gefügte Reihung von Wohnhaus und Torbau, die als leicht abknickende Raumbegrenzung des Brunnenplatzes von städtebaulicher Bedeutung sind. Das Wohnhaus ein kleinformatiger Rähmbau des 18. Jhs. mit leichtem Geschossversatz und dekorativen Verstrebungsfiguren aus kräftigen Eichenhölzern, an der zweiläufigen Treppe hat sich ein handwerklich aufwendig gearbeitetes Schmiedeeisengeländer des frühen 20. Jhs. erhalten. Durch den aus dem 19. Jh. stammenden Torbau werden über den Hof die rückwärtigen Wirtschaftsgebäude erschlossen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |