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Ganz im Südwesten außerhalb der Ortslage angesiedelter jüdischer Friedhof. Die Anlage ist von einem Staketenzaun und einer Buchenhecke umgeben, der Eingang erfolgt durch ein kleines Tor, das von zwei Sandsteinpfeilern eingefasst wird. Der Friedhof ist seit 1872 belegt, die älteste der 40 Grabstätten ist auf 1874 datiert, die letzte Bestattung fand 1939 statt. Der Friedhof wurde 1940 geschlossen. Die Grabstein sind auf der Vorderseite in hebräisch, auf der Rückseite in deutsch beschriftet. Ein von Karl Löwenstein gewidmetes Mahnmal erinnert an die Opfer der Nazi-Verfolgung 1933-45 unter den Fronhäuser Bürgern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |