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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Fronhausen
An dem steil zur Kirche führenden Steinweg traufständig angeordnetes Wohnhaus, das in mehreren Bauphasen verändert wurde. Während das Erdgeschoss durch Mauerwerkseinbauten und das Dach durch einen Kniestock sowie Schleppgauben umgeformt wurde, zeigt das Obergeschoss mit dem Zinnenfries an der Schwelle, den Rosetten und eingearbeiteten Säulen an den Eckstielen den bauzeitlichen Zustand. Breitstehende Verstrebungen und schnitzverzierte Andreaskreuze ergänzen das Bild zur Straße. Auf dem Rähm eine längere Inschrift mit Baudatum 10. Mai 1686. Hinten auf dem Grundstück befindet sich ein weiteres Wohnhaus, das giebelseitig in einen Scheunenbau übergeht. Die Giebelfassade, geprägt von drei übereinanderstehenden Mannfiguren, enthält ebenfalls eine Inschrift, die den Bau auf 1792 datiert. Die über die Hofeinfahrt erschlossene Scheune ist im Kern ein möglicherweise noch im 16. Jh. entstandener Ständerbau, dessen frei im Gefach stehende, gebogene Streben ihn als ältesten Gebäudeteil der Anlage ausweisen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |