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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Fronhausen
Unmittelbar südlich des Kirchhofs angesiedeltes Wohnhaus, das als ehemaliges Schulhaus und späteres Küsterhaus von ortsgeschichtlicher Bedeutung ist. Der im frühen 19. Jh. entstandene Rähmbau ist von den engstehenden, steilen 3/4-Streben geprägt, die ohne Kopfholz am Halsriegel enden und in ungewöhnlicher Weise nicht an den Eck- und Bundpfosten, sondern jeweils ein Feld daneben anschließen. Das Dach ist mit kleinen Krüppelwalmen versehen. Giebelseitig auf der Kirchhofmauer aufbauend gehört zu dem Anwesen ein kleines, zweigeschossiges, etwa zeitgleich erbautes Wirtschaftsgebäude in einfachem, gut erhaltenem Fachwerk.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |