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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Fronhausen
Deutlich von der Straße zurückgesetzter, traufständiger Torbau, der offenbar als Zufahrt für das Grundstück Gießener Str. 4 angelegt ist. Der einseitig abgeschrägte Fachwerkrähmbau der 1. Häfte des 19. Jhs. ist durch ein Eisengitteror und zwei profilierte Sandsteinpfeiler erschlossen. Links neben der Durchfahrt und im Obergeschoss befinden sich Wohnräume. Mit dem dahinter liegenden Flurstück 9 bildet das Gebäude eine Nutzungseinheit mit dem sich nördlich und östlich anschließenden Schenkschen Anwesen und Gutspark.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |