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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Fronhausen
Hassenhausen
  • Hassenhäuser Mühle 1
  • Hassenhäuser Mühle
  • Mühlgraben
Mühlengebäude, Scheune, Sandsteinbrücke und Erdkeller
Flur: 1
Flurstück: 84, 89, 90, 93

Westlich der Ortslage flussabwärts angesiedeltes Mühlengehöft, das über eine alte Straßenbrücke von der Umgehungsstraße L 3048 aus erschlossen wird. Das gut erhaltene Mühlen- und Wohngebäude ist als länglicher Fachwerkrähmbau nach der Überlieferung 1852 errichtet. Der Bau steht auf hohem Werksteinsockel und ist durch die Fensterachsen gleichmäßig gegliedert. Das Malwerk befindet sich im massiven Untergeschoss im hinteren Teil des Gebäudes. Der Mühlgraben verläuft oberhalb am ansteigenden Hang und knickt westlich des Gebäudes zur Zwester Ohm ab, um hier mit einem Sturz von ca. 5 m Höhe die heute nicht mehr tätige Turbine anzutreiben, die um 1930 anstelle des alten Mühlrades eingebaut wurde. Der Mühlbach entwässert unter einer engen Rundbogen-Brücke durch, die bis ca. 1990 noch dem Landstraßenverkehr diente. Nordwestlich im Hang hat sich ein gewölbter Erdkeller erhalten, der über dem Türsturz die Datierung 1770 trägt. Jenseits der alten Straße befindet sich noch ein größeres Wirtschaftsgebäude, das mit seinem im Sturz des Stalleingangs eingelassenen Baudatum 1686 wohl eines der ältesten Gebäude in Hassenhausen ist.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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