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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Hassenhausen
In mehreren Bauphasen errichtetes Kirchengebäude der evangelisch- freikirchlichen Baptisten-Gemeinde Hassenhausen. Der mit der Traufseite zur Straße orientierte Bau gehört in seinem Kern zu den frühen Backsteinbauten, wie sie am Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jhs auf den Dörfern aufkamen. Die Fassade wird durch die zurückgesetzten Felder gegliedert, die mit neugotischen Spitzbogenfenstern ausgestattet sind. Sockel und Fensterbänke bestehen aus Sandstein. Auf der Rückseite ist im Eingangsvorbau die Originaltür des Ursprungsbaus überliefert. Nach Osten hat sich eine Sandsteinmauer sowie ein Holzzaun als Einfriedung aus der Bauzeit erhalten, als das Straßendorf mit diesem Gebäude seinen Auftakt von Osten her hatte. Als Entstehungszeit des Kernbaus ist das Jahr 1888 anzusetzen.
Die Baptistengemeinde Hassenhausen erhielt als erste in Hessen 1875 die Korporationsrechte (Körperschaft des öffentlichen Rechts).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |