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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Hassenhausen
Giebelständiges Wohnhaus, das Teil einer für das Straßendorf typischen Hofanlage ist. Der weitgehend ursprünglich erhaltene Bau ist als Fachwerkrähmbau auf hohem Sandsteinsockel errichtet, aus der Bauzeit erhalten hat sich die Eingangssituation aus zweiläufiger Sandsteintreppe mit profilierter Podestplatte, darunterliegendem Kellereingang, Originalgeländer und frei auskragendem Vordach. Auch die zweiflügelige Haustür in biedermeierlicher Gestaltung mit Oberlicht ist überliefert. Ebenfalls erhalten die Natursteinpflasterung der Hoffläche. Der Bau ist gleichmäßig gegliedert in fünf Fensterachsen und durch konvergierende Streben ausgesteift, wie es für die Bauzeit im letzten Drittel des 19. Jhs. vorherrschender Stil war. Über die Länge des Rähmes erstreckt sich eine inzwischen allerdings verwitterte Inschrift. Das Scheunengebäude im hinteren Hofbereich ist in etwa zeitgleich mit dem Wohnhaus erbaut.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |