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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Hassenhausen
Wegen seiner städtebaulichen Bedeutung unter Denkmalschutz stehende, schmal angelegte Hofanlage, die an der Platzaufweitung zweier zusammentreffender Straßen eine exponierte Stellung einnimmt. Das giebelständige Wohnhaus auf niedrigem Sockel ist in seinem Typus als Ernhaus mit ebenerdigem Eingang erhalten geblieben, das Rähmfachwerkgefüge zeigt bei einem leichten Geschossversatz vollausgebildete Mannfiguren und lässt sich damit in das Ende des 18. Jhs. einordnen. Hinter dem Wohnhaus ist ein Querbau angefügt, der wegen des schmalen Grundstückszuschnittes mit einer Durchfahrt für die Erschließung der im Hintergrund stehenden Scheune versehen ist. Auf deren Dach sind noch handgestrichene Biberschwänze eingedeckt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |