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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Hassenhausen
Der kleine, giebelständige Bau orientiert sich mit seiner verputzten Giebelfassade ganz an der Flucht der Nachbarbebauung. Zusammen mit dem nebenliegenden Gemeinschaftsgefrierhaus wurde wohl gemäß der Datierung im Türsturz 1949 eine gemeinsame Fassadengestaltung herbeigeführt. Das Backhaus, dessen Entstehung sicher noch ins 19. Jh. datiert, besteht im hinteren Bereich aus Fachwerk und zeichnet sich durch den mittigen, sandsteingefassten Eingang aus. Ortsgeschichtliche Bedeutung als Zeugnis des dörflichen Gemeinschaftslebens.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |