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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Holzhausen
Am Ortseingang platzierte Dreiseithofanlage, die zusammen mit Hof Nr. 5 eine geschlossene Abgrenzung des Dorfes nach Westen herstellt. Ältester Teil ist die Scheune, die mit den sich nach unten verdickenden Eckstielen und dem Gefüge aus dekorativ ausgebildeten Mannfiguren ins 18. Jh. zu datieren ist. Von Interesse auch die aus der 2. Hälfte des 19. Jhs. stammenden Wirtschaftsgebäude gegenüber dem modernen Wohnhaus. Hier sind die Obergeschosse über von der Hofseite zugängliche Außentreppen erschlossen, die auf Laubengang artige, pittoresk anmutende Auskragungen münden. Diese sind teilweise auf den auskragenden Stahlträger der preußischen Kappendecken hergestellt. Der südliche Abschluss des Grundstückes zur Straße wird durch eine inschriftlich auf 1882 datierte Sandsteinmauer gebildet, die mit durchlaufenden, bis auf das Straßenniveau hinabreichenden Steinposten hergestellt ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |