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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Holzhausen
In neuerer Zeit zu einem Dorfgemeinschaftshaus umgebautes Scheunengebäude, das im Kern als Ständerbau errichtet ist. Die mit durchlaufenden Eck- und Bundständern aufgeschlagene Konstruktion wird von einem verhältnismäßig steilen Dach abgeschlossen. Die westliche Traufe ist mit einem Rähmgefüge ausgestattet und durch dekorative Mannfiguren geschmückt. Hier eine längere, z. T. verwitterte Inschrift. Als Entstehungszeit kommt noch das späte 17. Jh. in Betracht. Der Bau nimmt wegen seiner freistehenden Anordnung inmitten von eher geschlossenen Hofanlagen eine besondere städtebauliche Stellung am nördlichen Ortsrand ein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |