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Kleines Fachwerkhaus in Rähmbauweise, das außerhalb des Ortskernes gelegen in größere Anbauten integriert ist. Ebenerdig erschlossener Bau mit in allen Geschossen aus der Giebelfassade herausstehendem Mittelunterzug, an Eck- und Bundstielen Verstrebungen ohne Kopfholz, jedoch mit Sporn, eine Konfiguration, die in Oberwalgern öfter anzutreffen ist. Als Bauzeit kann für den nach der Überlieferung aus Lohra translozierten Wohnbau das 18. Jh. angenommen werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |