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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Oberwalgern
Nur noch im Kern erhaltenes, traufständiges Wohnhaus, das parallel zur Kirchhofmauer angeordnet ist. Aufgrund der Verstrebungsfiguren und des umlaufenden Geschossversprungs lässt sich eine Entstehungszeit im 18.Jh. erschließen. Der Bau ist auf der Straßeseite vollständig mit Platten verkleidet, auf der Rückseite sind an den Gefachen aus mehrerern Bauphasen erhaltene Farbfassungen überliefert. Der giebelseitige Anbau stammt aus dem 19. Jh. und ist wohl ursprünglich zu Wirtschaftszwecken errichtet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |