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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Oberwalgern
Scheunengebäude aus dem 18. Jh., das im hinteren Bereich einer Hofanlage giebelseitig an einen kleinen Fußweg grenzt. An den Ecken sind die über die volle Höhe durchgehenden Ständer aus kräftigen Eichenhölzern mit unteren Verdickungen erkennbar, die Lehmausfachungen wurden im frühen 20. Jh. teilweise gegen helle Feldbrandziegel ausgetauscht, wie dies im Ort und der weiteren Umgebung üblich war.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |