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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Fronhausen
Oberwalgern
  • Kirchstraße 6
Ev. Kirche und Kirchhof
Flur: 14
Flurstück: 46/6, 47

Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Oberwalgern

Im nordöstlichen Bereich des historischen Ortskernes angesiedelte Kirche mit dem sie umgebenden Kirchhof, der von einer alten, teilweise aus romanischer Zeit stammenden Mauer umgeben ist. Diese bildet nach Nordwesten und nach Süden entlang von Kirch- und Ringstraße eine deutliche Abgrenzung zur übrigen Bebauung aus und bestimmt wesentlich das Ortsbild von Oberwalgern.

Das Kirchengebäude besteht im Kern aus einem romanischen Hauptbau und der etwas schmäleren Halbrundapsis, um 1500 und um 1900 sind bauliche Veränderungen dokumentiert. Die Außenwände sind in Bruchstein aus der anstehenden Grauwacke aufgeführt, Ecken und Fensteröffungen mit Sandstein eingefasst. An den Längsseiten sind hochsitzende, mit gotischen Spitzbögen versehene Fenster zur Belichtung eingelassen. Der First ist von einem verschieferten Dachreiter mit spitzem Helm und vier angedeuteten Gauben besetzt. Im Inneren stützen zwei Holzpfeiler die von einem Längsunterzug getragene Flachdecke. Die zweiseitige Empore, die wie die Bänke mit einer 1957 freigelegten, ornamentalen, barocken Bemalung versehen ist, trägt auf einer Stütze inschriftlich die Datierung 1600.

Als reiche Schnitzarbeit ist im Hauptbau rechts die Kanzel mit zugehörigem Schalldeckel angeordnet, die Apsis ist durch einen Rundbogen mit eingezogenem, schnitzverziertem Sturzbalken erschlossen. In der Apsiswand hat sich die spätgotische Sakramentsnische erhalten, hinter dem barocken Altarkruzifix ist in der Längsachse der Kirche eine Vierpassöffnung eingefügt.

Auf dem ehemals als Friedhof genutzten Kirchhof sind zahlreiche bis ins 18. Jh. zurückreichende Grabsteine gesammelt und bogenförmig um die Apsis gruppiert bzw. entlang der Kirchhofmauer aufgestellt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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