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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Oberwalgern
Schräg im Straßenraum positionierte, kleinbäuerliche Hofanlage des späten 18. Jhs. in Form eines Streckhofes, der sich im Norden des Kirchhofes direkt an die Kirchhofmauer angliedert. Der weitgehend verputzte Fachwerkrähmbau ist zweischiffig angelegt, die Längsunterzüge ragen an der Giebelseite ebenso über die Fassade hinaus wie die Balken des Geschosswechsels. Der Scheunenteil rechts überragt aufgrund der größeren Gebäudetiefe den Wohnteil. Der Hof ist neben seiner städtebaulichen Geltung auch als nur noch selten anzutreffender Streckhof mit ablesbarer Funktionstrennung von baugeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |