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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Oberwalgern
Frei im Straßenraum platziertes Dorfbackhaus, das typischerweise an der Giebelseite erschlossen ist. Fachwerkbau des 19. Jhs. zum einen verputzt, sonst mit massiver Ausmauerung, der First ist von einem tönernen Hahn besetzt. Vor dem rückwärtigen Giebel hat sich eine gußeiserne Schwengelpumpe erhalten. Der Bau steht wegen seiner sozialgeschichtlichen Bedeutung im Alltagsleben und der prägnanten Stellung im Ortsbild unter Schutz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |