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Die Heckenmühle, eine der letzten noch funktionierenden Mühlen des Odenwaldes, ist in den Baulichkeiten modern. Ursprünglich noch der mit einer Stellsteinreihe geschützte Mühlgraben und das Mühlrad.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |