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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Sichertshausen
Dorfbackhaus in besonderer städtebaulicher Stellung an der Biegung der Hauptstraße, die hier durch die Einmündung eines Weges verzweigt. Der kleine Bau ist in kräftigen Fachwerkhölzern mit einfachen Streben errichtet, er wird bereits in der Dorfbeschreibung von 1767 erwähnt. Von Bedeutung aus orts- und sozialgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |