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Oberhalb von Kortelshütte stehen an einer Weggabelung an der Hirschhorner Gemarkungsgrenze zwei Grenzsteine. Der eine trägt das Hirschhorner Wappen, stammt also aus der Zeit vor 1632, der andere das Mainzer Rad und die Initialen RB (Rothenberg). Es gab weitere dieser Steine. Sie sind fast ausschließlich verloren.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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