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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Damm
Weit von der Straße zurückliegendes Wohnhaus, das nach der Überlieferung von einem anderen Dorf hierher transloziert wurde. Die traufseitig leicht vorkragende Rähmkonstruktion im oberen Geschoss mit reich ausgebildeten Mannfiguren an Bund- und Eckstielen stammt aus dem 18. Jh., sie wurde im Erdgeschoss durch ein Holzgefüge nach den neuen Fachwerkformen des 19. Jhs. unterfangen. Zur Unteren Straße hin die Erschließung über eine zweiläufige Treppe erhalten. Das Gebäude nimmt wegen seiner dekorativen Fachwerkgestaltung eine besondere Stellung im Ortsbild ein. Zum Hof gehört eine mit Mansarddach und Schieferverkleidung ausgestattete Scheune des frühen 20. Jhs., der in der Sichtachse der Fronhäuser Straße am südlichen Ortseingang eine städtebauliche wichtige Position zukommt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |