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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Damm
Hofanlage mit giebelständigem Haupthaus, das sich zur Straße über hohem Hausteinsockel aufbaut. Der in mehreren Bauphasen seit dem letzten Drittel des 19. Jhs. entstandene Rähmbau in zeittypischem konstruktivem Gefüge wird heute als Gasthaus genutzt, die Wirtschaftsgebäude mit meist massiv errichtetem Erdgeschoss entstammen dem frühen 20. Jh. Auf dem Hof hat sich das in mehreren Steinarten verlegte Natursteinpflaster erhalten. Der Hof bildet mit seinem Haupthaus einen wichtigen städtebaulichen Bestandteil der giebelständigen Bebauung entlang der Fronhäuser Straße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |