Stall, Beerfelder Straße 5
Kellerportal, Beerfelder Straße 5
Laufbrunnen, Beerfelder Straße 5
Beerfelder Straße 5
Beerfelder Straße 5
Schweinestall und Backhaus, Beerfelder Straße 5
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Odenwaldkreis
Oberzent
Finkenbach
  • Beerfelder Straße 5
  • Beerfelder Straße 5A
Flur: 2
Flurstück: 41/2, 42/10, 42/9

Dieser wohl besterhaltene Hubenhof ("Schulzengut") des südlichen Kreisgebiets ist als Sachgesamtheit Kulturdenkmal. Das Fachwerkwohnhaus, ein einstöckiges, verschindeltes Einhaus mit Krüppelwalmdach, am Kellersockel 1768 datiert, hier auch Reliefsteine mit Beschlagwerk und der Jahreszahl 1609 eingemauert; Stallteil massiv. Gegenüber dem Wohnhaus ein "Bau" (Altenteiler) des 19. Jahrhunderts, über schräggestelltem, älterem Keller: am Rundbogenportal Rosetten in Flachrelief, ein Bauernzeichen und wiederum das Datum 1609. Als südwestlicher Abschluß des Hofes eine Doppeltennenscheuer von 1820 mit nachträglich angebauter Göpelhalle (Mitte 19. Jahrhundert). Laufbrunnen mit zwei Trögen, 19. Jahrhundert. Hinter dem Wohnhaus ein guterhaltener Schweinestall mit Backofen. Vor dem Hof eine Apfelquetsche aus Sandstein. An der südlichen Hubengrenze steht der Rest einer Stellsteinreihe.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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