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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortkern Kirchvers
Hofanlage mit giebelständigem, dicht an der Straße angeordnetem Wohnhaus, das im Straßenbild eine wichtige städtebauliche Stellung einnimmt. Der aus der 1. Häfte des 18. Jhs. stammende, auf hohem Sockel aufbauende Rähmbau mit umlaufendem, profiliertem Geschossversatz zeigt in Erd-, Ober und Dachgeschoss ausgeprägte Mannverstrebungen, die am Straßengiebel wegen der noch oben breiter werdenden Strebenstellung von bedeutend für das Ortsbild sind. Die hinten traufständig im Hof angeordneten Wirtschaftsgebäude stammen aus dem Ende des 19. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |