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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern und Park
Dreiseithof mit giebelständigem Wohnhaus, das ehemals als Gasthaus diente. Rähmbau in typischer Bauweise des 18. Jhs. mit vorkragendem Obergeschoß und differenziert ausgebildetem Geschosswechselbereich sowie Streben, die von der Schwelle bis zum Rähm reichen. Neben dem erhaltenen Hofpflaster mit eingelassener Miste ist auch die städtebaulich bis zur Schulstraße wirkende Scheune in einer späten Ständerkonstruktion als schutzwürdig zu erwähnen. An das Wohnhaus schließt sich östlich ein im Kern noch erhaltener Tanzsaal an, der auf hohem Sockel angelegt zum Ende des 19. Jhs. in ziegelausmauertem Fachwerk entstanden ist und ortsgeschichtliche Bedeutung hat.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |