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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Lohra
Rollshausen
  • Gesamtanlage
historischer Ortskern Rollshausen

Die ausgewiesene Gesamtanlage von Rollshausen wird im Nordosten von der Bebauung begrenzt, die sich oberhalb der Herborner Straße anschließt. Der in leichten Schwüngen durch das Dorf führende Straßenverlauf ist hier unter Verwendung von Stützmauern in den steilen Hang einer Mittelterrasse eingeschnitten. Am ansteigenden Berg über der Straße residiert neben dem alten Backhaus und zwei Hofanlagen die kleine Kirche, von der aus man einen guten Blick auf die Dächer der im Tal liegenden Hofanlagen hat. Der Haubendachreiter ist weithin sichtbar und unterstreicht die besondere städtebauliche Stellung der Kirche. Zwischen Herborner Straße und dem im Süden im Talgrund fließenden Krebsbach bilden fünf größere, zum Teil geschlossene Vierseithöfe den Kern des Dorfes. Unterhalb des Hofes Am Endgarten 1 schließt sich ein Landschaftspark an, der auf den zum Bach gehörenden Wiesen angelegt ist und hier den Übergang in die freie Feldflur bildet. Im Zuge der nach Nordwesten aus dem Dorf führenden Brunnenstraße wird die Gesamtanlage durch eine Bebauung ergänzt, die sich etwas abgesondert in Richtung Kreisstraße orientiert: die ehemalige Schule und das Forsthaus stammen beide aus dem 1. Drittel des 20. Jhs. Die Verbindung zum Ortskern erfolgt hier durch ein im Geländeeinschnitt verlaufendes Straßenstück, das beiderseits von altem Baumbestand gesäumt ist. Der südliche Bereich der Brunnenstraße wird von kleinbäuerlichen Gehöften des 18. Jhs. bestanden, nach Norden hin bilden die Hausnummern 1, 4 und 6 eine dichte Bebauung, deren Bausubstanz in ihrer Entstehung bis in das frühe 17. Jh. zurückgeht. Als älteste profane Gebäude in Rollshausen sind das als Ständerbau errichtete Wohnhaus Bellweg 1 und das Wohnhaus Brunnenstraße 1 zu nennen, dessen Fachwerkfassade mit breitstehenden Mannfiguren für das Ortsbild von Bedeutung ist. Vollausgebildete, dekorative Mannfiguren des 18. Jhs. zeigen auch die Wohnhäuser Brunnenstraße 4 und Am Endgarten 1. Erwähnenswert wegen ihrer Fachwerkzier sind die Wohnhäuser Brunnengasse 6 und Herborner Straße 9 durch die Ausstattung mit Halbrosetten als Fuß- und Kopfhölzer. Zur Hofanlage Brunnengasse 6 gehört des Weiteren eine gut erhaltene Scheune, deren Zugang zum Gewölbekeller mit einer seltenen Eingangsbehausung aus Fachwerk versehen ist. Einen wichtigen Akzent im Ortsbild setzt der gegenüber diesem Hof auf einer Freifläche wachsende großvolumige Laubbaum.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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