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Ehemaliges Wohnhaus eines Hubenhofes; typologisch seltenes gestelztes Dreifachhaus, am Keller 1823 datiert. Langgestreckter, einstöckiger Fachwerkbau, z. T. verschindelt; hohe zweiläufige Freitreppe mit monolither Deckplatte (in jüngster Zeit entfernt). Dachgeschoß im nördlichen Teil ausgebaut mit Reihengaube. Vor dem Haus ein Laufbrunnen ohne Stock.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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