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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Allna
Langgestreckter, zwischen Kirche und Hof Nr. 17 eng eingebauter Fachwerkbau, in dessen einer Dachfläche ein Schlauchtrockenturm eingelassen ist. Der Bau ist von beiden Giebelseiten in unterschiedlichen Geländehöhen jeweils durch ein doppelflügeliges Tor erschlossen, an der Ortsstraße ist ein Wartehäuschen integriert. Der im frühen 20. Jh. entstandene Bau ist als Raum für Feuerspritze und Löschutensilien ein gut erhaltener Beleg für das dörfliche Feuerwehrwesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |