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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Argenstein 1
In der Straßenbiegung angesiedelte Hofanlage, das Wohnhaus städtebaulich prägnant in der Blickachse der Straße gelegen ein giebelständiger Rähmbau auf niedrigem Sockel, an beiden Giebelseiten in späterer Zeit erweitert, das Fachwerk mit Geschossversatz und einfachen 3/4-Streben zu Beginn des 19. Jhs. errichtet. Parallel dazu das ebenerdig massive Stallgebäude in konstruktivem Fachwerk des späten 19. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |