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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Argenstein 2
Traufständiges Wohnhaus als Putzbau auf hohem Werksteinsockel, die Eckquaderung und Fenstereinfassungen in Sandstein, Dachgeschoss in Sichtfachwerk mit Zwerchhaus in der Mittelachse, inschriftliche Datierung 1904. Die gemauerten Torpfosten mit Aufsatz einer profilierten Platte und Kugel in Sandstein. Das benachbarte Wohnhaus Nr. 7 ist in nahezu identischer Bauweise ausgeführt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |