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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Argenstein 2
In nahezu identischer Bauweise wie das Nachbarhaus Nr. 5 ausgeführtes Wohnhaus. Putzbau auf hohem Werksteinsockel, die Eckquaderung und Fenstereinfassungen in Sandstein, Dachgeschoss in Sichtfachwerk, in der Mittelachse ein Zwerchhaus mit Ziergespärre. Aus der Bauzeit des Hauses erhalten die profilierten Torpfosten mit Aufsatz in Sandstein und Datierung 1904.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |