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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Argenstein 2
Schräg im Straßenraum angeordnetes, eingeschossiges Wohnhaus auf Quadersockel, das konstruktive Fachwerk mit inschriftlicher Datierung 1895 in den Brüstungsbereichen durch Andreaskreuze verziert, der abgeschleppte Eingangsvorbau zusätzlich mit Rauten geschmückt; hier im Sockel ein Hausstein mit Monogramm des Bauherrn und Inschriften mit hebräischen, ägyptischen und asiatischen Schriftzeichen. Neben Kratzputzarbeiten in den Gefachen ist der Bau mit zahlreichen Inschriften versehen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |