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In der Sichtachse der Kenenstraße gelegener, nördlich vom eigentlichen Ortskerns abgesetzter Dreiseithof. Das giebelständige, weitgehend ursprünglich erhaltene Wohnhaus auf hohem, handwerklich gut gemauertem Bruchsteinsockel erschlossen über eine wohl aus der Bauzeit überlieferte zweiläufige Sandsteintreppe. Das Fachwerk mit konvergierenden Streben und Andreaskreuzen in den Brüstungsfeldern im letzten Viertel des 19. Jhs. entstanden. Links anschließend das etwa zeitgleiche Stallgebäude in farbigem Ziegelmauerwerk mit Rundbogenstürzen im Erdgeschoss und ausgemauertem Fachwerk im Obergeschoss. Die Scheune ein Bau des frühen 20. Jhs. in zeittypischem Fachwerk. Der Naturstein gepflasterte Hof ist zum großen Teil noch von einem Staketenzaun eingefasst.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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