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Am linken Ufer der Ohe nordöstlich der Ortslage angesiedeltes Mühlengehöft in Form eines Vierseithofes aus vier einzel stehenden Gebäuden. Das 1708/10 erstmalig erwähnte Mühlengebäude senkrecht zum Hang mit massivem, ansteigenden Untergeschoss und Wohnteil in Erd- und Obergeschoss. Rähmkonstruktion mit deutlichem, profilierten Geschossversatz und teilweise geknickten, weitausladenden 3/4-Streben. Der Knickstock und die bergseitige Erweiterung sind in der zweiten Hälfte des 19. Jhs. entstanden. Aus gleicher Zeit und etwas später errichtet sind das obere Stallgebäude mit einem bruchsteinernen Erdgeschoss und die gegenüber dem Wohnhaus angeodnete Scheune in zeittypischem Fachwerk. Talseitig ein kleines, Wirtschaftsgebäude in Fachwerkformen der 1. Hälfte des 19. Jhs. Von geschichtlicher Bedeutung als ein auf frühen Ursprung um 1630 zurückgehendes, vierseitig geschlossenes Mühlengehöft in Einzellage, das noch weitgehend unbeeinträchtigt in die Landschaft eingebettet ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |