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Spätgotischer Bildstock des Pilgerweges nach Walldürn, ca. 1,75 m hoch, steht auf einer Sockelplatte, in die ein Kreuz eingehauen ist. Auf dem Schaft ein Tatzenkreuz in Flachrelief; gegiebelte Nische, in deren Spitze ein kleines Kreuz eingelassen ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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