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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Nesselbrunn
In einer Straßenbiegung angesiedelter, für das Ortsbild wichtiger Zweiseithof, das traufständige, schräg im Straßenraum stehende Wohnhaus im linken Teil aus der Mitte des 19. Jhs. stammend, das Rähmfachwerk mit einfachen Dreiviertelstreben, rechts Erweiterung des 20. Jhs. Möglicherweise war der rechte Bereich ehemals als Wirtschaftsteil im Sinne eines Einhauses ausgebildet. Die rechtwinklig dazu angeordnete Stallscheune inschriftlich datiert 1938. Zwischen den Gebäude hat sich ein gußeiserner Pumpenbrunnen erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |