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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Nesselbrunn
An der Einmündung in die Nesselbrunner Straße angeordneter Dreiseithof, an dem sich die bäuerliche Funktionsteilung noch gut ablesen lässt. Das Wohnhaus in zeittypischem Fachwerk aus dem letzten Drittel des 19. Jhs., in neuerer Zeit durch einen Anbau erweitert. Das gegenüberstehende Stallgebäude im Erdgeschoss massiv errichtet, darüber am Giebel mit Schiefer verkleidetes Fachwerk in konstruktivem Gefüge. Die den Hof abschließende Scheune zeitgleich mit dem Wohnhaus entstanden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |