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Historistische Villa, um 1910, ursprünglich eine Mühle, dann Wohnhaus des Industriellen Labriola. Schmucker, mit Lisenen verzierter Backsteinbau mit Fachwerkdrempel und Schweizerhaus-Giebel; Eingangsvorbauten in Fachwerk eventuell nachträglich hinzugefügt. Charakteristisches Beispiel für das Eindringen städtischer Architektur auf dem Land zu Beginn des industriellen Zeitalters.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |