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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Nesselbrunn
An der Straßengabelung angesiedelte kleinbäuerliche Hofanlage mit giebelständigem Wohnhaus; gut erhaltener Rähmbau aus dem letzten Drittel des 19. Jhs. auf hofseitigem Bruchsteinsockel, dem eine zweiläufige Treppe vorgelagert ist. Das Fachwerk ist durch konvergierende Streben ausgesteift. Das Wirtschaftsgebäude im Erdgeschoss in Ziegelmauerwerk mit Segmentbögen und Sandsteingliederung etwa zeitgleich errichtet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |