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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Hachborn
Gut erhaltenes, Kleines Tagelöhnerhaus in städtebaulich prägnanter Lage an der Abknickung der Bachstraße; in der 1. Hälfte des 19. Jhs. entstandene Rähmkonstruktion traufseitig mit weit vorkragendem Geschossvorsprung versehen, hoher Sandsteinsockel, der giebelseitig mit einem Kellerzugang versehen ist. Der Bau ist auf einer minimalen Parzelle angesiedelt und ein sozialgeschichtlicher Beleg für die Wohn- und Lebensweise der unteren sozialen Schichten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |